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Wie ich eine Marke anmelde und schütze

So, jetzt hab ich ja mal wieder ne Menge Catch-Zeug geschrieben, so dass ich das Niveau mal wieder etwas anheben muss. Ein Thema, was ich hier schon lange mal angehen wollte, ist das der Marke. Was ist eine Marke, wie melde ich diese an und wie kann ich sie schützen. Alles Themen, die auch SEOs interessieren dürften, da gute und große Projekte oft auch unbewusst zu einer Marke werden und nichts ist ärgerlicher als wenn diese dann unbewusst aufgebaute Marke schon belegt ist oder auf andere Art und Weise vergeben. Doch erst einmal zu den Anfängen.

Was ist eigentlich eine Marke (oft auch im englischen als “Brand” bezeichnet) ?

Eine Marke ist grundsätzlich das, was ein Nutzer als Aushängeschild für ein Produkt oder eine Dienstleistung hält. Allgemein gesehen, kann die Blogbezeichnung von diesem Blogg auch eine Marke sein, da die Nutzer den Namen als das Aushängeschild des Blogs ansehen. Doch das ist nur die eine Seite. Was ich gerade beschrieben habe ist das, was andere subjektiv empfinden. Rechtlich gesehen ist aber das subjektive Empfinden noch lange keine Marke. Als offizielle Marke zählt nur das, was beim deutschem Marken- und Patentamt als Marke eingetragen ist. Diese Marken erkennt ihr dann im Allgemeinen an der Kennzeichnung R im Kreis (registriertes Markenzeichen) oder TM (Trademark).

Welche Markenarten gibt es ?

Es wird immer nur grundsätzlich von Marke gesprochen, ohne dass der Einzelne weiss, dass es bestimmte Arten von Marken gibt. Um damit ein wenig aufzuräumen, habe ich euch mal die einzelnen Markenarten aufgezählt.

Die Wortmarke

SEOnaut Wortmarke


Das einfache geschriebene Wort bezeichnet man grundsätzlich als Wortmarke. Klar, es ist ja auch nur ein Wort.

Die Bildmarke

SEOnaut Bildmarke


Bei einer Bildmarke wird nur ein Bild oder eine Grafik geschützt. Auch wenn ich hier als Beispiel das Cartoon von SEOnauten genommen habe, steht es nur beispeilhaft für alle Logos und Grafiken, die im Geschäftsverkehr genutzt werden.

Die Wort/Bild Marke

SEOnaut Wort/Bild Marke


Bei dieser Markenart ist das markenrechtlich geschützt, was in der Kombination aus einer Grafik/Logo und einem Text entsteht.

3-D Marke

SEOnaut 3D Marke


Was in der Bildmarke als 2-dimensionale Grafik geschützt ist, findet seine Erweiterung in 3D Objekten

Hörmarke

Hörmarke


Die Hörmarke ist eine weitere Sonderform im Markenrecht. Hier geht es grundsätzlich um akustische Ereignisse, die man sich als Marke schützen lassen kann.
Grundsätzlich ist es jedem, der eine Marke anmelden will selber überlassen, welche Markenart oder Markenform er wählt.

Es bleibt jedoch die Frage offen, warum man sich eigentlich eine Marke schützen sollte. Klar, die angemeldete Marke gibt einem Unternehmen oder einem Urheber die rechtliche Sicherheit, dass kein anderer straffrei sein Marke nutzen und benutzen darf. Es stellt somit einen Grundpfeiler der geschäftlichen Tätigkeit dar.

Zuständig für die Vergabe der Marken ist, wie gesagt, dass deutsche Marken und Patentamt (www.dpma.de). Dies gilt aber nur für nationale Marken. Solltet ihr euch eine Marke für den EU Raum sichern lassen wollen, so müsst ihr euch an das EU-Markenamt (www.oami.europa.eu/de) in Alicante wenden. Alles was weltweit darüber hinaus geht, müsst ihr grundsätzlich bei den Markenämtern der Länder anmelden.

Was kostet eine nationale Marken-Anmeldung ?

Die Grundgebühr für die Eintragung einer deutschen Marke liegt zur Zeit bei 300 Euro. Im Eilverfahren 600 Euro. Der Markenschutz gilt dann für 10 Jahre. In den meisten Fällen wird die Anmeldung für euch ein Rechtsanwalt übernehmen, wodurch weitere Kosten entstehen. Doch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes kann wichtig sein, gerade wenn es darum geht, dass eure angestrebte Marke die schon eingetragenen Markenrechte anderer berührt. Die Recherche, ob die Marke vielleicht schon vergeben ist ist, könnt ihr online auf den Seiten des DPMA machen. Da die Anmeldung einer Marke aber im Schnitt 6 Wochen (laut DPMA - In echt und beschleunigt aber ca- 3 Monate) dauert, kann es da zu Überschneidungen kommen. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, dann müsst ihr beim DPMA selber vorsprechen.

Viele denken immer, dass die Anmeldung einer Marke umfassende Sicherheit und Schutz bietet. Das stimmt aber nur begrenzt. Eine Marke kann immer nur für bestimmte Gruppen geschützt werden. So kann ich mir zum Bespiel die Wortmarke SEOnaut für bis zu 5 Gruppen (also Tätigkeitsgebiete oder Produktgruppen) schützen lassen. Wenn jetzt jemand kommt, der einen Schuh mit dem Namen SEOnaut entwirft, dann kann es schwierig werden mit dem Schutzrecht. In dem Fall des SEOnaut gehe ich mal schwer davon aus, dass ich mir den Namen nicht für Schuhe schützen lassen würde.

Wenn eurem Antrag auf eine bestimmte Markenart entsprochen wurde, dann bekommt ihr eine Entsprechende Urkunde von DPMA. Mit dieser Urkunde könnt ihr euch dann sicher bewegen.

Bleibt noch die Frage offen, was passiert, wenn jemand einfach die Marke anmeldet, obwohl ihr vielleicht schon Jahre lang damit arbeitet und eigentlich die Rechte aus eurer Arbeit herleitet. Dann gilt meistens, dass der der die Marke öffentlich und nachweislich als erster genutzt hat Sieger sein wird. Jedoch müsst ihr euch dieses Recht im Zweifelsfall einklagen.

Wenn ihr noch Fragen zum Thema Marke haben solltet, so stehe ich euch gerne mit meinem eigenen Wissen darüber zur Verfügung. Bis dann.

Wenn ihr diesen Post als hilfreich empfunden habt, dann yiggt ihn doch hier —>

6 Responses to “Wie ich eine Marke anmelde und schütze”

  1. felix Says:

    DPMA nicht DMPA womit sich auch die domain ändern würde. grüße.

  2. Yankee Says:

    ups, yo, geändert

  3. Daniel Says:

    Hmmm, bist du dir sicher, dass es sich bei 3D-Marken um richtige Bilder handelt?

    Für mich ist eine 3D-Marke nämlich keineswegs ein Bild (das ist zweidimensional, auch wenn die Objekte, die dort abgebildet sind dreidimesional sind), sondern eine Skulptur oder ähnliches sein. Ich denke, die allseits bekannte Jaguar-Figur, den man auf der Motorhaube des Luxusautos findet, dürfte wohl ein Paradebeispiel für eine 3D-Marke sein. ;-)

  4. René Says:

    Erwähnt werden sollte vielleicht noch, dass das DPMA nicht prüft, ob man die Marke zu Recht beantragt. Kommt dann jemand, wie oben beschieben, der ältere Rechte geltend macht (sog. Widerspruchsverfahren) und man bekommt die Marke aberkannt, trägt man auch die Kosten für dieses Verfahren. Eine sorgfältige Recherche im Vorfeld ist als sehr wichtig!

    Es gibt auch noch den Geschmacksmusterschutz, der nichts damit zu tun hat, wie etwas schmeckt. Vielmehr lassen sich damit zwei- und dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses schützen. Darunter fallen auch Logos. Das Ganze ist m.W. einiges günstiger als ein Markenschutz.

  5. Max Says:

    Weißt du wie viele Buchstaben anders sein müssen bei der Wortmarke oder kannst du SEOnaut anmelden und ich SEMnaut mit den gleichen Klassen? (nur als Beispiel, keine Angst ;-))

  6. Axel F. Says:

    Hallo !
    Wenn ich mir einbilde ein absolut geiles Logo oder ähnliches entwickelt zu haben, heist es dann ich sollte mir die Rechte daran sichern weil es dann andere für z.Bsp. Werbezwecke nutzen könnten ?
    Gruß Axel

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