Rechtsprechung für Blogger - Republica 2008
Ein weiteres Panel um 14.00 Uhr drehte sich um den Schwerpunkt Rechtsprechung für Blogger. Es wurden sehr viele doch recht komplizierte Vorgänge besprochen. Aus diesem Grunde werde ich mich hier auf die Sachen beschränken, die etwas mit bloggen zu tun.
1.
Bekomme ich an Kommentaren in meinem Blog die Rechte ?
Nein. Die Rechte bleiben beim Urheber selbst und gehen mit Kommentarabgabe nicht an den Blogbetreiber über. Eigentlich ganz im Gegenteil. Der Kommentargeber macht ja eigentlich deutlich, dass sein Kommentar nur auf dieser Oberfläche zu diesem Thema freigegeben ist.
2.
Google Analytics
Problematisch ist anscheinend auch die Verwendung von Google Analytics. Hab ich nicht ganz verstanden. Muss ich noch mal nach recherchieren.
3.
Bilder aus Filmen/ Bilder von Menschen, die unter Betreuung stehen
Für Betreute gilt, dass du immer die Einwilligung des Betreuers brauchst, was ja logisch ist. Die Bilder aus Filmen sind auch urheberrechtlich geschützt. Die Frage ist aber ob man Zitatrecht hat. Zitatrecht bedeutet, dass du auf das was du darstellt auch richtig eingehen musst. Wenn du dann auch noch die Quelle angibst, bist du schon ziemlich sicher.
Rechtsprechung für Blogger ist interessant, aber sehr trocken……






April 3rd, 2008 at 16:48
Mein Fazit aus dem Livestream ist, dass man aus rein juristischer Sicht eigentlich keinen Blog betreiben dürfte. Fallstricke an allen Ecken!
Was Analytics angeht: das scheint aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht nur zweifelhaft sondern sogar nicht erlaubt zu sein. Die Empfehlung lautete ganz klar sogar die Erwähnung aus dem Disclaimer zu lassen um nicht Abmahnungen Tür und Tor zu öffnen.