Impressum als Grafik oder in Flash? SEOs aufgepasst

Wo und wie baue ich das Impressum in meine Seiten ein ? Das ist ist sicherlich eine Frage, die sich jeder SEO unweigerlich stellen wird und muss. Mit wo und wie meine ich jetzt aber nicht die rechtlich notwendigen Inhalte des Impressums, sondern die Möglichkeit der Darstellung des Impressums als Grafik oder als Einbau in einer Flash-Seite. Das Impressum sollte inhaltlich rechtlich sauber sein, dass weiss ja jeder.

Doch was ist nun mit dem anderen Punkt das Impressum mittels Grafik oder Flash einzubauen ?

Gerade SEOs, die auf einer Menge an Projekten und Domains sitzen, stellen sich schnell die Frage, ob man mit einem in Text gehaltenen Impressum Konkurrenten wissender machen sollte und Spam-Bots auf den Plan ruft. Gerade SEOs, die auch schwarze oder graue Sachen machen fliegen da lieber unter dem Radar.

Klar. Wer ganz im Dunkeln sitzt wird seine Projekte entweder tief ins Ausland verlagern und verdecken oder diese sehr anonym gestalten. Möglichkeiten gibt es da ja viele.

Wer grey oder white arbeitet und sich einfach vor der Konkurrenz ein wenig schützen will, weil Grafiken ja von den Bots nicht indexiert werden können und eMail Adressen zum Beispiel nicht automatisiert ausgelesen werden können, die sollten bei der rechtlichen Betrachtung des Themas einmal aufpassen.

Grundsätzlich ist es nach meinem Studium der Inhalte zu diesem Thema so :

Die Benutzung des Impressums in einer Grafik ist grundsätzlich zulässig. Doch dieses Wort zulässig ist auf den Bereich des normalen Lebens beschränkt. Deutsche Gerichte werden dieses Thema wohl anders sehen. Also sollte man sein Impressum nach meiner Empfehlung in Text verfassen und nicht in Grafiken.

Eigentlich könnte man ja annehmen, dass die Zeiten des rein textbasierten Internets entgültig vorbei sind. Allgemein gesehen ist das auch so. Jeder gängige Browser kann mit Grafiken umgehen. Also könnte man denken Impressum in Grafik ist doch super. Klar, wenn man sehen kann ist das so. Doch was ist mit den ca. 2 Millionen Menschen, die entweder blind sind oder eine Sehbehinderung haben. Dürfen die sich nicht auf die Impressumpflicht berufen ?

Doch !

Grundsätzlich ja und genau das wird es sein, was deutsche Gerichte dazu bringen dürfte sich gegen ein Impressum als Grafik auszusprechen.

Auch wenn es ärgerlich ist, so kann man diese Meinung schon nachvollziehen. Damit will ich nicht sagen, dass der Bereich rechtlich abschliessend bearbeitet und höchstrichterlich entschieden ist und mal ehrlich so lange das so ist, kann man ziemlich sicher sein von den Menschen, die eine verhinderne Schwäche haben nicht verklagt und abgemahnt zu werden. Ihr müsst also selber entscheiden, was und wie ihr eure Projekte ausstattet. Ihr solltet nur auf diesen Umstand Rücksicht nehmen.

Und was ist mit einem Impressum in Flash ?

Nach dem was ich dazu gefunden habe, ist dieser Bereich recht eindeutig behandelt. Da es entgegen allen Aussagen von Adobe nicht so ist das der Flash-Player eine 99 % Verbreitung hat, schliesst man einfach zu viele Menschen aus dem Impressumrecht aus. Dazu kommt noch, dass es Probleme mit den Flashversionen geben kann. Aus diesem Grund kann das Impressum in Flash keine rechtlich haltbare Lösung sein.

Ich würde euch also raten darauf zu verzichten und das Impressum aus den Flashseiten heraus auf eine statische Seite in Text zu verlagern.

Ihr seht also, dass gerade das unter SEOs so gebräuchliche Mittel sein Impressum als Grafik zu verbauen, rechtlich nicht ganz so einfach ist.

Doch wie gesagt, ihr müsst es selber entscheiden. Wichtig ist das ihr die Entscheidung bewusst trefft. Dann könnte ihr euch bei einer Verletzung wenigstens nicht beschweren und müsst euch nur ärgern.

Bis dann, Euer SEOnaut

13 Kommentare zu “Impressum als Grafik oder in Flash? SEOs aufgepasst”

  1. Kralle sagt:

    Danke für diesen Beitrag! Die Zauberwörter heißen “Dokument” und “Dokumentreferenz”. Grafik, Flash, Soundfile u. Ä. sind grundsätzlich Referenzen und gehören nicht zum Dokument, auch wenn sie in einem normalesn Browser als solche erscheinen. Technisch gesehen sind es eigenständige Dateien.
    Aber wie du schon sagst, das muss jeder selbst entscheiden. Nur in Zeiten wo Leute ohne einen blassen Schimmer von HTML und Recht ihre Gülle ins Netz blasen können, entstehen mehr Halbwahrheiten als Sonstwas.
    Was du vielleicht noch erwähnen solltest:
    Entscheidend ist nicht – wie die weitgehende Meinung oft ist – welche Domainendung die Seite hat, sondern welchen Markt man bearbeitet.
    Achso, natürlich keine Rechtsberatung meinerseits ;)

  2. Konrad H. sagt:

    Rechtlich einwandfrei dürfte es sein, im alt Tag eine Telefonnummer anzugeben, mit dem Hinweis, das man die Kontaktdaten am Telefon erfahren kann. Oder aber, man richtet eine kostenlose Telefonnummer ein, bei der automatisch eine Bandansage die Kontaktdaten nennt.
    Außerdem können die meisten Screenreader Grafiken bereits lesen.

  3. wowbagger sagt:

    Da wäre ich vorsichtig. Ich würde mich auf jeden Fall bei einem Anwalt rückversichern.

  4. Baynado sagt:

    Wenn bei den Grafiken um den Spamschutz geht würde, ich nur die E-Mail als Grafik einbauen, oder die E-mail so gestalten, das sie nicht für Bots erkennbar ist.

  5. Martin sagt:

    Mach doch ‘n iFrame zu einem zentralen Impressum.

    Wobei ich nicht weiß, ob Screenreader damit klarkommen.

  6. nösager sagt:

    Das Thema hat sich für Privatleute eh erledigt: http://www.aufrecht.de/index.php?id=5634.

  7. Juicy sagt:

    Normal reicht es doch auch die Impressumsseite auf noindex und nofollow zu setzen, damit sie nicht gefunden werden kann?

  8. Ryo sagt:

    Hallo,
    danke für deinen Artikel.
    Allerdings halte ich es für zu Abstrakt um Beachtung zu finden. Theoretisch gilt die geschriebene Form nicht generell als blindengeeignet.
    Eine Tageszeitung kann man sich auch nicht ohne weitere Hilfe vorlesen lassen, und die Verlage sind nicht gezwungen das Impressum auch in akustischer Form anzubieten. Also müsste erstmal entschieden werden, ob jemand der Blind ist, grundsätzlichen Anspruch darauf hat, eine Internet-Seite überhaupt zu lesen. Selbst wenn dies der Fall ist, wäre dann zu klären, was eine Webseite überhaupt darstellt. Denn ein Dokument hat offiziellen Charakter. Angesichts der Tatsache das noch nicht mal private E-Mails als Dokumente zulässig sind, ist dies ebenfalls fraglich. Wenn eine Website hingegen als Multimedia-Inhalt anzusehen ist, dürften Bilder kein Problem darstellen, da sie fester Bestandteil eines solchen Auftritts sind.
    Da der Blinde sowieso, ohne technische Hilfsmittel, solche Seiten nicht nutzen kann, wäre die Frage, ob der Hersteller der Text-to-Speech Software nicht eine OCR-Bilderkennung integrieren könnte. Schließlich wäre dann ja zu klären, ob man dazu verpflichtet ist, jemand Informationen über etwas zur Verfügung zu stellen, dessen Nutzung für den Betreffenden, sowieso nur mit “technischen Tricks” zu bewerkstelligen ist.

    Angesichts der drohenden Folgen durch Spam und Datenmissbrauchs etc. würde ich es darauf ankommen lassen, denn meiner Meinung nach müssten hier erstmal grundlegende Dinge geklärt werden.
    Das soll natürlich keine Rechtsberatung sein, sondern nur meine persönliche Meinung.

  9. Flo sagt:

    Wenn ein Besucher einer Flashseite das Impressum nicht sehen kann, dann könnte er theoretisch den Rest auch nicht sehen. Keine Seite, keine Verpflichtung ein Impressum zu verfassen, oder? Vielleicht denke ich auch zu einfach. ;)

  10. Blubberbert sagt:

    Drauf ankommen lassen = 5.000 öcken Strafe

    Sobald auf einer Seite text ist muss das Impressum auch als Text vorliegen.
    Wenn die Seite Komplett aus Bildern besteht brauch das Impressum auch nur ein Bild zu sein.

    Daher brauchen Zeitungen auch keins in Blindenschrift. ;D

  11. Kevin sagt:

    Ganz schön viel rätselraten hier. Schaut doch einfach ins Gesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

    Wichtig hier: “leicht erkennbar”, “unmittelbar erreichbar” und “ständig verfügbar”.
    IFrame auf zentrales Impressum fällt da schonmal weg. Wenn die ganze Seite down ist, ist auch das Impressum nicht da, kein Problem. Aber wenn nur der “Impressum Server” down wäre, wäre das nicht “ständig verfügbar”.

    Ich denke, sobald man kommerziell handelt, sollte man 2 mal überlegen was man macht. Dahingehend ist der Artikel völlig gerechtfertigt. Da braucht es nur einen sehbehdinderten Anwalt, der den blinden Sohn eines Richters kennt und schwupps, schlägt unser Rechtsstaat zu…

    Umsicht ist im kommerziellen Bereich geboten, wer darunter fällt, steht hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html

    Übrigens, wer sich im Ausland versteckt ist nur “sicher”, solange nicht bewiesen ist, um wen es sich handelt, denn es gilt das Herkunftslandprinzip:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__3.html
    Könnte sich IMO z.B. anhand von eindeutigen Google Analytics/Adsense IDs u.ä. beweisen lassen, aber das ist jetzt auch mehr geraten als gewußt ;)

  12. Katsuya sagt:

    Das hat weniger mit dem Gesetz zu tun als mit dem Zauberwort “Barrierefreiheit”, wenn Ihr eure Seiten für “Alle” zugängig machen wollt dann muss das Impressum ebenfalls in Textform vorliegen.

    Wenn es dann nur um die Spambots geht, Kontaktformular mit gutem Catcher, der Audio-, Bild- und Textabfrage versteht.

    Ansonsten, für “normale” Suma’s nofollow / noindex und Spambots halten sich sowieso an keine Regeln.

    Ich würds nicht auf eine Abmahnung ankommen lassen, haltet alles rechtlich sauber und wenn dann doch paar Spamer durchkommen dann Zähne zusammenbeisen.

  13. Gretus sagt:

    Hallo,

    zunächst, auch bezugnehmend auf den Podcast, können die Bots auch getarnte E-Mail Adressen auslesen (/at/ usw.). Braucht man nur einstellen ;-)

    Ich bekomme am Tag ca. 500-1000 Mails, alle wandern direkt in den Papierkorb. Wenn man eine neue Spamsoftware hat (z.B. Kaspersky), braucht man nicht lange, um alle Absender zu makieren. Dann hat sich das Problem erledigt…

    Grüße

    Gretus