Forenhaftung
Das Thema Forenhaftung ging ja in der letzten Zeit schon durch die Blogs und die Medien und erst jetzt habe ich die Zeit gefunden einen tieferen Artikel darüber zu lesen. Die Forenhaftung ist seit dem Bestehen der Kommunikationsform immer Stein des Anstoßes gewesen. Die deutschen Gerichte urteilten in der Vergangenheit oft gegen den Betreiber, da dieser nach Ansicht der Gerichte zumindest eine Mithaftung für die Inhalte trägt. Genau diese Urteile waren es, die den Forenbetreibern oft die Entscheidung gegen das eigene Forum erleichtert haben. In einem Urteil des Landgericht Hamburg gegen den Heise Verlag kam das Gericht zu der Entscheidung, dass die Forenbetreiber durchaus für die Inhalte haften. Viele gute Ansätze verliefen daher schnell im Sande, weil die Betreiber kalte Füße bekommen haben. Doch die Rechtslage scheint sich zu drehen.
Das Oberlandesgericht im Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 7. Juni 2006 zur Forenhaftung entschieden, dass die Forenbetreiber erst reagieren müssen, wenn Sie von illegalen Inhalten erfahren und auch erst dann die rechtliche Beurteilung einleiten müssen. So erklärte das Gericht im Urteil I15U21/06, dass dem Betreiber eines Internetforums keine allgemeinen Uberwachungspflichten aufgetragen werden. Sowohl aus wirtschaftlicher sowie aus technischer Sicht wäre es unzumutbar eine solche Überwachung zu organisieren. Zumindest steht der Aufwand in keiner Relation zum Schutzbedürfnis. Im gleichen Urteil ging man auch speziell auf den möglichen Einsatz von Filtern ein. Dieses wurde aber auf Grund der Vielzahl an Begriffen als nicht praktikabel eingestuft.
Und weil wir damit angefangen haben. Das Urteil im Heise Prozess wurde in der nächsten Instanz auch gemildert. Dort muss jetzt auch nur noch nach einem erfolgten Hinweis gehandelt werden.
Fazit : Die Urteile zu Thema Forenhaftung nähern sich immer mehr der Praxis. Wenn die Sache weiterhin so läuft, wird es bald mehr gute Foren geben.





