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Disclaimer Mythos

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Immer wieder werde ich mit Nachdruck von Kunden auf die Thematik des Disclaimers hingewiesen. Der Disclaimer erklärt den Haftungsausschluß für bestimmte Links und Inhalte, die nicht von Author direkt stammen aber vom Webmaster verlinkt wurden.

Dieser Punkt nervt mich so sehr, dass ich einfach mal ein paar Zeilen überde Disclaimer los werde muss.

Sicherlich ist in der Designer-Szene kein anderes Urteil mehr umher gegangen als das des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 indem ein Webmaster für die von ihm gesetzten Links die Haftung übernehmen mußte. Seit dem werde von den ängstlichen Webmastern als Pflichtteil Disclaimer gesetzt. Doch diese Disclaimer sind doch total überflüssig.

Ich habe den Eindruck, dass diese Menschen das Urteil garnicht gelesen haben, sondern einfach nur rennen.

Erstens hatte der beklagte Webmaster genau so einen Disclaimer genutzt und ausserdem ist dieses Urteil nie rechtskräftig geworden, da sich beide Parteien in einem Vergleich geeinigt haben.

Es bleibt also der enfache Punkt, dass ein Disclaimer garnichts bringt ausser mehr Bodytext. Er schützt nicht vor Abmahnung und entläßt den Webmaster auch nicht aus der Verantwortung für die Links die er setzt rechtlich einzustehen.

Bleibt als Fazit nur zu sagen, dass ich in der Stunde in der ich mich mit den Kunden über Disclaimer unterhalte lieber weiteroptimieren oder bauen würde. Das wäre sicherlich sinnvoller.

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One Response to “Disclaimer Mythos”

  1. Horst Says:

    Man kann sogar vom Gegenteil ausgehen: Wer einen Disclaimer einsetzt, rechnet vermutlich damit, dass seine Links rechtliche Probleme bringen können. Damit legt er sich eine erhöte Prüfungspflicht auf.

    So sehe ich das zumindest. 8-)

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