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Archive for the ‘Existenzgründung’ Category

IHK Mentor für Gründer

Saturday, October 14th, 2006
IHK Mentor


 

Der IHK Mentor ist wie es der Titel schon sagt ein Plattform der Industrie und Handeskammer (IHK) für Gründer. Hier werden Ihnen wichtige Fragen beantwortet und es gibt gezielte Tipps und Hilfen zur Erstellung des Businessplans.

Hier geht es zum IHK Mentor

Fallen für Teilzeit-Gründer

Sunday, October 1st, 2006


 

Der Boom von Menschen die sich nebenberuflich selbstständig machen hält auch in 2006 unvermindert an. Die Gründe sich nebenberuflich selbstständig zu machen sind vielfältig. Der Eine will einfach sein Einkommen verbessern, die Andere will ihr Einkommen sichern, da der Arbeitsplatz gefährdet scheint. Wieder andere möchten es einfach einmal versuchen. Wie gesagt, die Gründe sind vielfältig. Doch alle die es versuchen laufen Gefahr Fehler dabei zu machen. Wir möchten hier die häufigsten Fehler von Teilzeit-Gründern einmal aufzählen :

Grundsätzlich haben Nebenberufler die gleichen Pflichten wie andere Selbstständige

Nebenberuflich selbstständig zu sein heißt nicht, dass man nur einen Teil der Verpflichtungen einhalten muss. Sie müssen wie jeder Selbstständige auch Steuern zahlen, Umsatzsteuer abführen, ggf. Gewerbesteuer zahlen uvm.. Lassen Sie sich also in allen Fragen vor der Gründung von einem Steuerberater informieren. Oft bietet sich auch eine laufende Betreuung an.

Achten Sie auf Grenzwerte für den Zuverdienst

Viele Einkommens- und Personengruppen haben in Deutschland erhebliche Einsparmöglichkeiten. Meistens sind diese Vorteile an eine bestimmte Einkommensgrenze gebunden. So kann es zum Beispiel bei Familenversicherten, Personen in der Elternzeit, Schüler, Studenten, Arbeitslosen und Rentner zu einer Überschreitung dieser Grenzwerte kommen. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass die Vorteile geringer ausfallen oder ganz entfallen. Achten Sie also vor der Gründung auf entsprechende Verdienstgrenzen und lassen Sie sich nicht überraschen, wenn Sie diese überschreiten.

Ihre Pflichten als Arbeitnehmer

Je nach Arbeitsvertrag müssen Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Nebentätigkeit unterrichten. Meist ist auch eine Genehmigung nötig. Die Nebentätigkeit darf dabei den berechtigten Intressen des Hauptarbeitgebers nicht entgegen stehen. Ohne Genehmigung kann es böse Folgen haben.

Keine Verquickung zwischen Neben- und Hauptjob

Verbinden Sie niemals Ihre hauptberufliche Aktivität mit der nebenberuflichen. Lassen Sie also das Telefon Ihres Arbeitgebers in Ruhe und nutzen Sie den betrieblichen Internetanschluß nicht für Ihren Nebenjob. Beides kann wieder böse Folgen haben.

Planen Sie nicht zu viel

Überschätzen Sie sich nicht. Fangen Sie klein an, sonst kann es sein, dass schnell faktisch 24 Stunden täglich ausgebucht sind.

Binden Sie Ihre Familie in die Gründungsentscheidung mit ein

Ohne Ihre Familie wird es schwer gehen. Seien Sie sich also der Unterstützung der Ihnen nahestehenden Personen gewiss.