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Anwälte dürfen nicht bei AdWords werben



So war zu mindest die Überschrift in einem Beitrag auf Heise. Wer den Beitrag dann genau gelesen hat, wird schnell erkannt habe, dass es kein Grundsatzurteil war, was die Richteram Landgreicht München I gesprochen haben.

In dem konkreten Fall warb eine Kanzlei bei AdWords mit dem Namen eines Mandanten. In diesem Fall eine Fondgesellschaft und das dies gefährlich sein kann, ist doch schon lange bekannt. So stellte das Gericht fest, dass Anwälte zwar grundsätzlich werben dürfen, aber nur sehr dezent. Direkter Kundenfang vereinbart sich nicht mit der geboteten Sachlichkeit, die für diesen Berufsstand gefordert wird.

Also auch Anwälte können bei Adwords werben, jedoch nicht aggressiv und nicht lockend, sondern rein sachlich. Da werden sich alle dran halten ;-)

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